Freitag, 30. April 2010

Die GmbH im Überblick

Die GmbH im Überblick

Die GmbH (www.existenzgruendung-foerderung.de) - Gesellschaft mit beschränkter Haftung - in Langform ist eine der beliebtesten Unternehmensformen in Deutschland aufgrund der vorbehaltlichen Haftung. Das lässt sich nur daraus konkludieren, dass es mehr als eine Million Unternehmen in Deutschland gibt, die in Form einer GmbH auf dem Markt verfügbar sind.

Die GmbH (www.existenzgruender-community.de) besteht entweder aus einer oder aus mehreren Menschen und stellt eine eigene Rechtspersönlichkeit dar, also ist sie eine juristische Person des Privatrechts, aber selbst keinesfalls handlungsfähig. Handeln und Verträge erledigen kann die GmbH einzig durch ihre Organe.
Die Organe sind hier der oder die Geschäftsführer, die eine natürliche Person sein müssen, aber keineswegs notwendig auch Gesellschafter der GmbH sein müssen. Diese führen das Unternehmen und repräsentieren die GmbH dem Handelsrecht gegenüber.
Das Organ in dem die Gesellschafter organisiert sind ist die Gesellschafterversammlung, diese lenken die Geschäftsleitung und sind den Geschäftsführern gegenüber weisungsberechtigt. Für existierende Verbindlichkeiten haftet die GmbH nur mit dem Vermögen der Gesellschaft, die Gesellschafter selbst haften nicht mit ihrem Privateigentum.
Jegliche GmbH ist angewiesen auf Stammeinlagen in Höhe von immerhin 25.000 Euro, die die Gesellschafter der GmbH auf sich nehmen. Jeder Gesellschafter darf anteilig nur Teile der Stammeinlagen einzahlen.

Mit dem notariell beglaubigten Gesellschaftsvertrag, beginnt eine so genannte Vor-GmbH, die erst aktiv werden kann mit der nachfolgenden Eintragung in das Handelsregister als GmbH . Bis zur Eintragung müssen die Gesellschafter auch persönlich haften.

Auf ihre Gewinne muss die GmbH 25 Prozent Körperschaftssteuer seit dem Jahr 2002 zahlen, so wird die Einkommensteuer für Kapitalgesellschaften betitelt.
Handelsrechtlich ins Auge gefasst gilt eine GmbH als Formkaufmann, einerlei welchen Gesellschaftszweck sie verfolgt, ergo ist jede GmbH zur Buchführung und zur Bilanzierung verpflichtet.

Die GmbH Eröffnung fördert sich für Existenzgründer gleichartig wie für Gewerbetreibende, die erst als Einzelunternehmer aktiv waren, und die mit der Gründung einer GmbH in erster Linie die Haftungsbeschränkung erreichen wollen. Ein ausreichendes Stammkapital ist sicherlich Grundvoraussetzung.

Selbstständige, die keinesfalls über genug Eigenkapital verfügen, können ansonsten die englische Limited oder die so genannte „1 Euro GmbH“ bei der zur Gründung nur ein symbolischer Euro als Stammeinlage zu bezahlen ist.

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