Welche Rechtsform wählen?
Welche Rechtsform wählen?
Welche Rechtsform (www.existxchange.de) die optimale für Ihr jung gegründetes Unternehmen ist, hängt ganz davon ab, welchen Zweck Sie damit verfolgen wollen und ob Sie sich allein oder zusammen mit weiteren Partnern selbstständig machen wollen.
Charakteristische Rechtsform der Unternehmensgründung ist die Einzelunternehmung. Mit diesem Modell haben Sie als Unternehmer die wenigsten Schwierigkeiten, was die Buchführung und sonstigste Formalitäten angeht. Nichtsdestotrotz sind Sie in diesem Fall auch alleiniger Vollhafter Ihres Unternehmens. Das meint, dass Sie im Notfall sowohl mit dem Kapital Ihrer Firma, als auch mit Ihrem Privatvermögen haften müssen.
Homolog verhält es sich bei einer ähnlichen Rechtsform, der Gesellschaft des bürgerlichen Rechts. Sie gilt als gegründet, sobald sich zwei oder mehr Personen zu irgendeinem Nutzen zusammenschließen. Auch hier haften die Inhaber rundweg, allerdings wird der Schaden zu gleichen Teilen nach Köpfen verteilt.
Möchten Sie mit Ihrer Unternehmensgründung kein so großes Risiko eingehen, so sollten Sie eine Rechtsform wählen, in der die Gesellschafter eine beschränkte Haftung haben. Das meint im Klartext eine Rechtsform, bei der die Inhaber allein mit ihrer Firmeneinlage haften. Das privaten Kapital bleibt unberührt.
Eine solche Rechtsform ist zum Beispiel die GmbH. Um eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung einrichten zu können, braucht es aber eine Mindesteinlage von 25.000 €. Zusätzlich muss ein Gesellschaftervertrag verfasst werden, in dem festgehalten wird, welcher der Gesellschafter die Geschäftsführung übernimmt. Bei dieser Rechtsform vertritt gewöhnlich nur eine Person die Gesellschaft nach außen.
Möchten Sie in Ihrer Gesellschaft sowohl Teilhafter, als auch Vollhafter, so ist die Rechtsform der KG die passende für Ihr Unternehmensprojekt. Um eine Kommanditgesellschaft zu ins Leben rufen, benötigt man minimal zwei Personen. Zudem muss immerhin ein Vollhafter, sowie ein Teilhafter vorhanden sein. Die Kommanditgesellschaft ist speziell dann die bestmögliche Wahl, wenn Sie so genannte stille Gesellschafter mit aufnehmen möchten. Diese legen zwar durchaus viel Kapital in die Firma ein, beteiligen sich aber nicht am Geschäftsalltag, sondern einzig an Gewinn und Verlust.
Welche Rechtsform (www.existxchange.de) die optimale für Ihr jung gegründetes Unternehmen ist, hängt ganz davon ab, welchen Zweck Sie damit verfolgen wollen und ob Sie sich allein oder zusammen mit weiteren Partnern selbstständig machen wollen.
Charakteristische Rechtsform der Unternehmensgründung ist die Einzelunternehmung. Mit diesem Modell haben Sie als Unternehmer die wenigsten Schwierigkeiten, was die Buchführung und sonstigste Formalitäten angeht. Nichtsdestotrotz sind Sie in diesem Fall auch alleiniger Vollhafter Ihres Unternehmens. Das meint, dass Sie im Notfall sowohl mit dem Kapital Ihrer Firma, als auch mit Ihrem Privatvermögen haften müssen.
Homolog verhält es sich bei einer ähnlichen Rechtsform, der Gesellschaft des bürgerlichen Rechts. Sie gilt als gegründet, sobald sich zwei oder mehr Personen zu irgendeinem Nutzen zusammenschließen. Auch hier haften die Inhaber rundweg, allerdings wird der Schaden zu gleichen Teilen nach Köpfen verteilt.
Möchten Sie mit Ihrer Unternehmensgründung kein so großes Risiko eingehen, so sollten Sie eine Rechtsform wählen, in der die Gesellschafter eine beschränkte Haftung haben. Das meint im Klartext eine Rechtsform, bei der die Inhaber allein mit ihrer Firmeneinlage haften. Das privaten Kapital bleibt unberührt.
Eine solche Rechtsform ist zum Beispiel die GmbH. Um eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung einrichten zu können, braucht es aber eine Mindesteinlage von 25.000 €. Zusätzlich muss ein Gesellschaftervertrag verfasst werden, in dem festgehalten wird, welcher der Gesellschafter die Geschäftsführung übernimmt. Bei dieser Rechtsform vertritt gewöhnlich nur eine Person die Gesellschaft nach außen.
Möchten Sie in Ihrer Gesellschaft sowohl Teilhafter, als auch Vollhafter, so ist die Rechtsform der KG die passende für Ihr Unternehmensprojekt. Um eine Kommanditgesellschaft zu ins Leben rufen, benötigt man minimal zwei Personen. Zudem muss immerhin ein Vollhafter, sowie ein Teilhafter vorhanden sein. Die Kommanditgesellschaft ist speziell dann die bestmögliche Wahl, wenn Sie so genannte stille Gesellschafter mit aufnehmen möchten. Diese legen zwar durchaus viel Kapital in die Firma ein, beteiligen sich aber nicht am Geschäftsalltag, sondern einzig an Gewinn und Verlust.
mariamar - 23. Apr, 15:38